Die Bürgermeisterin informiert vom 31.7.2025
Liebe Erzhäuserinnen, Liebe Erzhäuser,
Im letzten Erzhäuser Anzeiger äußerte sich Herr Kessler erneut zum Bebauungsplan „Die vier Morgen“. Als Bürgermeisterin halte ich für vieles den Kopf hin, aber ganz sicher nicht für die Art der Bebauung. Das liegt in den Händen der Gemeindevertretung, die sich bereits 2018 und 2019 intensiv mit Art und Umfang der Bebauung befasst hat und ganz bewusst flache Dächer mit Dachbegrünung gewählt und beschlossen hat. Diese Art der Bebauung wurde auch beim finalen Beschluss 2021 nicht in Frage gestellt.
Die Gemeinde hat bei der Entwicklung des Baugebietes mit der Hessischen Landgesellschaft als Baulandentwickler und der Planungsgruppe Darmstadt als mit der Erstellung des Bebauungsplans beauftragtem Planungsbüro professionelle Begleiter und darf davon ausgehen, dass beide sorgfältig arbeiten und ein rechtswirksamer Bebauungsplan das Ergebnis ist.
Zudem sind die Anforderungen an den Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen die Fortsetzung des Baugebietes vor einer Entscheidung über die Hauptsache hoch. Das Gericht hat der Gemeinde bis 17.9. Zeit gegeben, zu der Antragsschrift Stellung zu nehmen. Das wird die Gemeinde tun. Die Hessische Landgesellschaft wird diejenigen Kaufinteressenten anschreiben und empfehlen, vorsichtshalber vorerst und bis zur juristischen Klärung der Aussichten des Eilantrages keinen Finanzierungsvertrag abzuschließen.
Das bedeutet nicht, dass das Baugebiet nicht entsteht. Sollte daer Verwaltungsgerichtshof den Bebauungsplan tatsächlich beanstanden, müsste die Gemeindevertretung den Plan entsprechend ändern, erneut eine Offenlage vornehmen und dann den geänderten Bebauungsplan erneut beschließen. Eine Verzögerung von bis zu einem Jahr wäre in diesem Fall denkbar. Davon nicht betroffen sind diejenigen Bauherren, die bereits eine Baugenehmigung haben.
Über die weitere Entwicklung halten wir Sie auf dem Laufenden.
Ihre Claudia Lange