Feuerwehrfahrzeuge

NOtruf 112

Bei Ausfall des Notrufes ist das Feuerwehrhaus in der Rodenseestraße 1 ständig besetzt. Hier werden alle Notrufe entgegen genommen.

Katastrophen- und Zivilschutz

Katastrophen- und Zivilschutz

Auch in einem vermeindlich sicheren Land wie Deutschland sind wir nicht vor Katastrophen gefeit. Überschwemmungen, Stürme, Brände oder medizinische Notfälle, Flächenlagen und sonstige Krisen können uns ereilen und auf die Probe stellen. Um so wichtiger ist es, sich auf mögliche Szenarien vorzubereiten.

Das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeinde Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) regelt ab dem §24 bis §35 alle Themen rund um den Katastrophenschutz.

Katastrophe im Sinne dieses Gesetzes ist ein Ereignis, das Leben, Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung der Bevölkerung, Tiere, erhebliche Sachwerte oder die natürlichen Lebensgrundlagen in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass zur Beseitigung die einheitliche Lenkung aller Katastrophenschutzmaßnahmen sowie der Einsatz von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erforderlich sind.

Die Katastrophenschutzbehörden sind

  • die Landrätin oder der Landrat (untere Katastrophenschutzbehörde)
  • das Regierungspräsidium (obere Katastrophenschutzbehörde)
  • das für Katastrophenschutz zuständige Ministerium (oberste Katastrophenschutzbehörde)

Ist eine kreisangehörige Gemeinde während einer Katastrophe ohne Verbindung mit der zuständigen Katastrophenschutzbehörde, so nimmt während dieser Zeit die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Aufgaben der Katastrophenschutzbehörde wahr.

In §34 ist die Feststellung des Katastrophenfalles festgelegt:

(1) Die untere Katastrophenschutzbehörde stellt Eintritt und Ende des Katastrophenfalles im Einvernehmen mit der obersten Katastrophenschutzbehörde fest und macht dies unter Angabe des Umfangs des betroffenen Gebiets durch Rundfunk, Fernsehen, Tageszeitungen oder auf andere Weise bekannt. Bei Gefahr im Verzug kann die untere Katastrophenschutzbehörde den Eintritt des Katastrophenfalles ohne Beteiligung der obersten Katastrophenschutzbehörde feststellen; sie hat diese unverzüglich hierüber zu informieren. Im Fall einer aufwachsenden Lage, die die Ausrufung des Katastrophenfalles erforderlich machen könnte, ist die oberste Katastrophenschutzbehörde frühzeitig zu unterrichten.

(2) In den Fällen des Abs. 1 Satz 1 und 2 sind die obere Katastrophenschutzbehörde sowie, soweit erforderlich, auch die benachbarten unteren Katastrophenschutzbehörden zu unterrichten
.

Was bedeutet dies für Erzhausen?

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg als zustände untere Katastrophenschutzbehörde ist zuständig für alle vorbereitenden und abwehrenden Maßnahmen, die erforderlich sind, um eine wirksame KAtastrophenabwehr zu gewährleisten. Hierfür unterhält für den Landkreis verschiedene Komoponenten. Diese sind auf der Internetseite des Lankreises nachzulesen. Auf diese Komponenten kann die Gemeinde Erzhausen im Katastrophenfall zurückgreifen.

Ergeben sich jedoch sogenannte Flächenlagen, d.h. von einem Schadensereignis ist nicht nur Erzhausen, sondern der Landkreis, mehrere Landkreise oder gar ganz Hessen oder die gesamte Republik betroffen, so ist zu erwarten, dass Hilfe gar nicht oder sehr zeitverzögert nach Erzhausen kommt. Für bestimmte Szenarien, die lebenswichtige Abläufe oder deren Verfügbarkeit stören oder einschränken, bereitet sich die Gemeinde vor und kann für diese Szenarien wirksame Hilfe für die Bürgerinnen und Bürger Erzhausens leisten. 

Ansprechpartner

Keine Abteilungen gefunden.
Notfallvorsorge

Für alle Fälle vorbereitet sein

Umfassende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK)

Mehr