Friedhof

Friedhof

Friedhof u. Friedhofshalle

Aus folgenden Beisetzungsarten können Sie wählen:

Urnenrasengrab auf dem Friedhof

Urnenrasengrab
zur Beisetzung von einer/zwei Urne(n)
Erwerbsgebühr: 985,00 EUR / 2.067,00 EUR

Nutzungszeit: 20 Jahre / 35 Jahre
Ruhezeit: 20 Jahre
Größe: 0,40m x 0,40m
Gestaltung: Grabplatte 0,30m x 0,40m

Ein Nacherwerb der Nutzungszeit ist bei zwei Urnen nach Beisetzung eines Verstorbenen möglich. Die Nutzungsgebühr für den Nacherwerb wird anteilig berechnet.

Urneneinzelgrab auf dem Friedhof

Urnenreihengrab
zur Beisetzung von einer Urne
Erwerbsgebühr: 406,00 EUR

Nutzungszeit: 20 Jahre
Ruhezeit: 20 Jahre
Größe: 0,90m x 0,60m
Gestaltung: Grabstein o. Grabplatte

Ein Nacherwerb der Nutzungszeit ist nicht möglich.

Urnenwahlgrab auf dem Friedhof

Urnenwahlgrab
zur Beisetzung von bis zu vier Urnen

Erwerbsgebühr: 2.254,00 EUR
Nutzungszeit: 35 Jahre
Ruhezeit: 20 Jahre
Größe: 0,90m x 0,60m
Gestaltung: Grabstein o. Grabplatte

Ein Nacherwerb der Nutzungszeit ist nach Beisetzung eines Verstorbenen möglich. Die Nutzungsgebühr für den Nacherwerb wird anteilig berechnet.

Anonymes Urnenreihengrab auf dem Friedhof

Anonymes Urnenreihengrab
zur Besetzung von einer Urne

Erwerbsgebühr: 923 EUR
Nutzungszeit: 20 Jahre
Ruhezeit: 20 Jahre
Größe: 0,40m x 0,40m
Gestaltung: Keine (Rasenfläche)

Ein Nacherwerb der Nutzungszeit ist nicht möglich.

Reihengrab auf dem Friedhof

Reihengrab
zur Beisetzung eines Verstorbenen ab Vollendung des 5. Lebensjahres.
Erwerbsgebühr: 763,00 EUR

zur Beisetzung eines Verstorbenen bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres

Erwerbsgebühr: 510,00 EUR

Nutzungszeit: 20 Jahre
Ruhezeit: 20 Jahre
Größe: 0,90m x 2,10m
Gestaltung: Grabstein o. Grabplatte

Ein Nacherwerb der Nutzungszeit ist nicht möglich.

Familiengrab auf dem Friedhof

Familiengrab
zur Beisetzung von zwei Verstorbenen

Erwerbsgebühr: 4.036,00 EUR
Für jede weitere Grabstelle je 2.198,00 EUR

Nutzungszeit: 40 Jahre
Ruhezeit: 20 Jahre
Größe: 2,00m x 2,10m
Gestaltung: Grabstein o. Grabplatte

Ein Nacherwerb der Nutzungszeit ist nach Beisetzung eines Verstorbenen möglich. Die Nutzungsgebühr für den Nacherwerb wird anteilig berechnet.



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