Rathausgebäude von Erzhausen

Information zum Stand: Befristet verpachtete Grundstücke im Baugebiet „Hainpfad“

Sehr geehrte Erzhäuserinnen, sehr geehrte Erzhäuser,

Das Baugebiet „Hainpfad“ mit seinen Straßen Im Bensensee und In den Leimenäckern liegt am Ortsrand im Nordwesten von Erzhausen. Die Gemeindevertretung hatte bei der Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen, um dieses Wohngebiet herum eine Ausgleichsfläche im Bebauungsplan festzusetzen, die mit Obstbäumen bepflanzt werden sollte. Diese Ausgleichsfläche ist seit vielen Jahren Gegenstand parlamentarischer Beratungen.

Aktuell liegt eine Planung vor, nach der die Ausgleichsfläche im kommenden Jahr mit Obstbäumen bepflanzt werden soll. Die Anlieger hatten in einer Informationsveranstaltung, zu der die Gemeindeverwaltung sie im Herbst 2023 gemeinsam mit dem Planer eingeladen hatte, die Gelegenheit, sich darüber zu informieren, welche Bepflanzung angrenzend an ihre Grundstücke geplant sind, und Wünsche zu äußern.

Eigentlich wollen die Anlieger allerdings etwas Anderes. Die Anwohner hatten die Möglichkeit, über etwa zehn Jahre die Ausgleichsflächen unentgeltlich anzupachten. Viele haben davon Gebrauch gemacht. Einige haben die Flächen wie im Bebauungsplan vorgesehen angelegt, viele eher gärtnerisch. Diese Flächen wurden quasi als Gartenerweiterung umzäunt und genutzt.

Bereits Ende 2020 ist seitens der Gemeindevertretung die Entscheidung gefallen, die Flächen nicht weiter zu verpachten. Es gab mehrere Versuche, eine andere Entscheidung herbeizuführen und die Weiterverpachtung, den Verkauf oder andere Lösungen herbeizuführen, die die weitere Nutzung durch die Anlieger ermöglichen sollte. Die Gemeindevertretung hat jedoch mehrfach in Beschlüssen deutlich gemacht, dass sie mehrheitlich die Umsetzung des Bebauungsplanes wünscht. Der letzte diesbezügliche Beschluss wurde am 9.11.2023 gefasst, womit ein weiterer Aufschub zur Findung einer alternativen Lösung abgelehnt wurde. Der Gemeindevorstand hat daraufhin beschlossen, dass die Ausgleichsflächen noch in diesem Jahr von der Gemeindeverwaltung übernommen werden sollen. Den Anliegern sollte letztmalig bis zum 11.12.2023 die Gelegenheit gegeben werden, die Zäune zurückzubauen und eingebrachte Gegenstände zu entfernen.

Wir sind dankbar, dass in der Folge mehrere Anlieger erklärt haben, dies nun auch zu tun. Es gibt unterschiedliche Rechtsbeziehungen, so dass wir bei einzelnen Anliegern auf Räumung der Grundstücke und Herausgabe werden klagen müssen, wenn sie es nicht freiwillig tun. Einen Rechtsgrund, die Grundstücke zu behalten, gibt es unserer Auffassung nach nicht. Es wäre schade, wenn die Gemeinde ihre eigenen Bürger auf Herausgabe von Grundstücken verklagen müsste und damit die jahrelange Nutzung der Grundstücke ein solch unschönes Ende finden würde – Zeit und Kosten nicht eingerechnet.

Die Ausgleichsflächen beanspruchen nicht nur uns, sondern auch die Untere Naturschutzbehörde und die Kommunalaufsicht. Die darf sich aktuell mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen mich befassen, weil wir nicht schnell genug zurückbauen, und mit einer anderen, weil wir konkret beabsichtigen zurückzubauen. Dass wir hier uns in dieser Situation korrekt verhalten, dokumentieren die zwei angefügten Antworten der Kommunalaufsicht.

Sehr geehrte …,
ich nehme Bezug auf Ihr im Betreff genanntes Schreiben. Sie beschweren sich darüber, dass Frau Bürgermeisterin Lange einen Beschluss der Gemeindevertretung vom 2. November 2020 über den Rückbau der Ausgleichsflächen imBaugebiet „Hainpfad“ nicht zügig genug umsetzt.

Wegen Ihrer vorangegangenen Beschwerden und der Stellungnahmen, die ich deswegen – auch aktuell – in regelmäßigen Abständen von der Gemeinde einfordere, habe ich bereits Kenntnis von dem bisherigen Hergang. Eine Verletzung der Dienstpflichten oder ein persönliches Fehlverhalten von Frau Bürgermeisterin Lange kann ich bei dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt nicht erkennen. Bis heute wird an der Umsetzung des fraglichen Beschlusses unter Beteiligung der Gremien und der Bürgerschaft gearbeitet, was Sie auch den zahlreichen, öffentlich zugänglichen Protokollen zu den Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse entnehmen können. Es besteht kein Anlass zu der Vermutung, dass die Ausführung des Beschlusses bewusst und/oder vorsätzlich von Frau Bürgermeisterin Lange verzögert wird. Die Einleitung eines dienstaufsichtlichen Verfahrens in dieser Angelegenheit scheidet daher aus.
Mit freundlichen Grüßen

 

Sehr geehrte …
In Abstimmung mit der Leiterin des Fachbereichs Kommunalaufsicht/Recht, die für die Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden zuständig ist, teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen geschilderten Äußerungen keinen Anlass für die Einleitung eines förmlichen, dienstaufsichtlichen Verfahrens bieten.

Nach meiner Rücksprache mit Frau Bürgermeisterin Lange habe ich darüber hinaus hinsichtlich der Räumung der ehemals verpachteten Ausgleichsflächen derzeit keinen Anlass zu der Annahme, dass die Gemeinde in ggf. zweifelhaften Fällen handeln wird, ohne sich vorher rechtlich beraten lassen zu haben. Sollten sich ehemalige Pächter/innen im Zusammenhang mit der anstehenden Abwicklung der Flächen (dennoch) in ihren Rechten verletzt sehen, so steht es den Betroffenen natürlich frei, ihre mutmaßlichen Rechte auf dem dafür vorgesehenen Rechtsweg durchzusetzen.

Weitere Informationen können Sie im Sitzungsdienst der Gemeinde einsehen. Insbesondere unter Drucksache VI/343 können Sie die Planungen für die Ausgleichsflächen einsehen.

Der Bebauungsplan steht ebenfalls auf unserer Homepage zur Verfügung.

Ihre Claudia Lange