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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Senioren

Richtlinie Zuwendung u. Förderung von Senioren

Stand 12.01.2023

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Senioren in der Gemeinde Erzhausen

Vorbemerkung

Aktive Senioren spielen im gesellschaftlichen Leben einer Gemeinde eine große Rolle. Die Gemeinde Erzhausen setzt sich mit dieser Richtlinie zum Ziel, die Gesundheit, Bildung, Geselligkeit und kulturelle Betätigung von Senioren in einer gleichmäßigen, gerechten und überschaubaren Art und Weise zu fördern.

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 15.12.2022 folgende Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Seniorentätigkeit der Gemeinde Erzhausen beschlossen:

§ 1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Vereine und Gruppierungen aus Erzhausen.

§ 2 Förderungswürdigkeit

Eine Förderung ist möglich sowohl für die Veranstalter von als auch für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen an öffentlichen Veranstaltungen und Aktivitäten wie z.B. Treffen, Ausflüge o.ä., die der Gesundheit, der Begegnung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen von Seniorinnen und Senioren dienen.
Vereinsinterne Veranstaltungen werden nicht gefördert.
Eine Doppelbezuschussung nach den Vereinsförderrichtlinien und diesen Richtlinien erfolgt nicht.
Als Senioren im Sinne dieser Richtlinie gelten unabhängig von der geschlechtlichen Zuschreibung alle in der Gemeinde Erzhausen ansässigen Personen nach Vollendung des 65. Lebensjahres.

§ 3 Antragsverfahren

Der Antrag ist schriftlich und begründet im Vorfeld (mindestens 6 Wochen) vor der geplanten Veranstaltung beim Gemeindevorstand der Gemeinde Erzhausen einzureichen.
Der Antrag muss mindestens die Kontaktdaten, die Bankverbindung, Informationen zum Veranstalter, zu der zu fördernden Maßnahme (Art, Ort, Zeit), den voraussichtlichen Kosten und dem Eigenanteil enthalten.
Die Entscheidungsträger haben das Recht, weitere zur Entscheidung notwendige Unterlagen anzufordern und einzusehen.

§ 4 Bewilligungsverfahren

Der Gemeindevorstand entscheidet innerhalb von 4 Wochen nach Antragseingang über die Anträge.

Über eine Bewilligung wird im Einzelfall entschieden.
Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

§ 5 Höhe der Zuwendungen

5.1 Förderung des Veranstalters
Die Entscheidung zur Förderung und zur Förderhöhe richtet sich nach dem Charakter und der Bedeutung der Veranstaltungen oder Aktivität in der Gemeinde Erzhausen unter Berücksichtigung des jährlich im Haushalt dafür bereitgestellten Betrages.

Die Förderung wird als Zuschuss für die Durchführung der öffentlicher Veranstaltungen oder Aktivität gewährt.
Sie beträgt höchstens 200,00 Euro je Veranstaltungstag und insgesamt höchstens 500,00 Euro.
Veranstaltungen, die nicht auf Senioren beschränkt sind, aber dem Förderzweck gem. §2 dienen (z.B. weil ein großer Anteil Senioren als Teilnehmer erwartet werden), können mit max. 100€ pro Veranstaltungstag bzw. max. 250€ pro Veranstaltung gefördert werden.

Die Förderung kann auch als Sachleistung erfolgen z.B. in Form von kostenloser oder rabattierter Bereitstellung von Materialien oder Räumlichkeiten.

5.2 Förderung des Teilnehmers oder der Teilnehmerin
Für einkommensschwache Senioren kann im Einzelfall ein Zuschuss für die Teilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten gewährt werden. Die Entscheidung zur Förderung und zur Förderhöhe richtet sich nach dem Charakter und der Bedeutung der Veranstaltung oder Aktivität in der Gemeinde Erzhausen unter Berücksichtigung des jährlich im Haushalt dafür bereitgestellten Betrages.
Eine Förderung des Veranstalters nach 5.1 ist dafür jedoch keine Voraussetzung.

§ 6 Modalitäten bei grundlegenden Änderungen

Bei grundlegenden Änderungen (wie Reduzierung der Teilnehmerzahl oder Absage der Veranstaltung) wird die Zuwendung reduziert bzw. ausgesetzt.

In solchen Fällen ist der Gemeindevorstand unverzüglich zu informieren.

§ 7 Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage entsprechender Belege nach der Veranstaltung.

§ 8 Inkrafttreten


Diese Richtlinie tritt am 01.01.2023 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

Erzhausen, den 12.01.2023  (Bekanntmachungsdatum)

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Erzhausen
gez. Lange (Bürgermeisterin)

Ansprechpartner

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