Die Bürgermeisterin informiert vom 17.7.2025
Liebe Erzhäuserinnen, liebe Erzhäuser,
Liebe Erzhäuserinnen,
liebe Erzhäuser,
Seit dem 10.7.2025 ist die Verlagerung der Flugroute, die früher AMTIX-kurz hieß und jetzt CINDY S genannt wird, wieder Realität. Vor viereinhalb Jahren, im Dezember 2020 und Januar 2021, wurde eine fast deckungsgleiche Flugroute schon einmal eingerichtet. Auch damals, als der Flugverkehr während Corona am Boden lag, im Winter, konnte man die deutliche Lärmsteigerung wahrnehmen. Aus Sicherheitsgründen wurde die Route nach zwei Monaten mit sofortiger Wirkung gestoppt. Viele dachten, das Thema hätte sich damit erledigt. Auch wenn diese Verlagerung in der Folge lange nicht auf den Tagesordnungen des „Forum Flughafen und Region“ (FFR) oder der Fluglärmkommission Frankfurt (FLK) auftauchte, wussten wir aufgrund von Anmerkungen am Rande der Sitzungen, dass das FFR mit der Deutschen Flugsicherung weiter an der Routenverlagerung arbeitet. Es war den Beteiligten wichtig, aus dem Misserfolg am Ende einen Erfolg zu machen.
Die Gemeinde Erzhausen hatte bereits 2019 auf die Sicherheitsbedenken hingewiesen, ich hatte eine entsprechende Präsentation in der Fluglärmkommission gehalten. Nach Einstellung der Route wollten wir Einsicht in die Dokumentation zur Entscheidung, die zum sofortigen Stopp der Route geführt hatte. Darauf haben wir einen Anspruch. Trotzdem bekamen wir vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung seitenweise Schwärzungen, ein Großteil der Akteneinsicht wird uns verwehrt, das Verfahren gegen den Widerspruchsbescheid läuft noch.
Die Gemeinde Erzhausen hat sich in der Folge an einem Rechtsstreit einer Gruppe von Gemeinden um Heusenstamm beteiligt, mit dem die Einführung der Strecke „Segmented Approach“ verhindert werden sollte. Wir hofften, daraus Erkenntnisse für ein Verfahren gegen AMTIX zu gewinnen. Aber auch der Segmented Approach ist gegen großen Widerstand der beteiligten Kommunen letztlich eingeführt worden.
Die Einführung der neuen Flugroute CINDY S seit letzter Woche ist unseres Erachtens rechtswidrig, die Abwägungsgründe des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung liegen uns vor. Aus unserer Sicht ist nicht nachvollziehbar, warum die mit der 2021 eingestellten Strecke fast deckungsgleiche Route keine Sicherheitsbedenken mehr aufwirft. Die Abwägungsgründe beseitigen unsere Bedenken nicht. Die Abwägung der Lärmauswirkungen zwischen Entlasteten und Belasteten halten wir schon mit ihren Grundlagen für falsch. Nicht berücksichtigt wurde eine Gesamtlärmbetrachtung. Ausgeblendet wurden massive Mehrbelastungen von Feinstaub und CO2 durch den längeren Flugweg und den Auftriebsverlust infolge der drei neuen Kurven.
Im Vorfeld der Entscheidung im vergangenen Jahr hatten die drei Gemeinden Erzhausen, Egelsbach und Messel ein gemeinsames ausführliches Schreiben mit all diesen Kritikpunkten aufgesetzt und an das Hessische Verkehrs- und das Justizministerium, das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, die Deutsche Flugsicherung, FRAPORT, die Lufthansa, jedes Mitglied und die weiteren ständigen Gäste der Fluglärmkommission geschickt. Ich hatte in der entscheidenden Sitzung der Fluglärmkommission erneut ausführlich mündlich Stellung bezogen und die Kritikpunkte erläutert. Immerhin gab es daraufhin sechs Ablehnungen und neun Enthaltungen, was aber nicht reichte, die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder stimmte zu.
Im Vorfeld des 10.7.2025 hatten sowohl die Gemeinde Erzhausen als auch die Bürgerinitiative gegen Fluglärm e.V. mit jeweils unterschiedlichen Anwälten die Aussichten eines Eilverfahrens gegen den Beginn der Flugroute geprüft, aber aufgrund des Ergebnisses davon abgesehen. Wir werten auch weiterhin alle rechtlichen Mittel aus, um, falls die Route sich nicht doch wieder als risikoreich herausstellt und eingestellt werden muss, dagegen vorzugehen. Das Budget dafür steht bereit.
Ich sehe hier davon ab, die politische Seite dieser Entscheidung zu kommentieren. Die Interessen der kleinen Kommunen sind im Vorstand der Fluglärmkommission nicht vertreten. Da ich meine Stichpunkte für den Vortrag vor der Fluglärmkommission mehrere Wochen vor dem Termin beim Vorstand einreichen musste, konnten die Deutsche Flugsicherung und die Experten die Einwände für die Abstimmung vertieft abarbeiten. Dem Umfang des Protokolls und den Anlagen zur entscheidenden Sitzung der Fluglärmkommission kann man die Mühe ansehen, die die Experten sich gemacht haben. Um die Delegierten der Mitglieder der Fluglärmkommission zu schützen, werden Beiträge und Abstimmungen nicht mit Namen verbunden, jeder ist „ein Mitglied“. Also hat auch niemand seine Stimmabgabe rechtfertigen oder zu begründen.
Für Lärmbeschwerden stehen Ihnen folgende Adressen zur Verfügung:
1. Fraport AG, Tel: Infofon erreichbar von 5-24 Uhr unter 069 - 690 60 600, alternativ Beschwerdeformular unter https://www.fraport.com/de/nachhaltigkeit/nachbarschaftsdialog/mein-anliegen/anfrage-portal.html
2. DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Am DFS-Campus 10, 63225 Langen, Tel: 06103 / 7070, fluglaerm@dfs.de oder fluglaerm.frankfurt@dfs.de bzw. Beschwerdeformular https://www.dfs.de/homepage/de/umwelt/fluglaerm/kontakt/
3. Bei Flugverfahrensverstößen: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Referat Luftraum Flugverfahren Recht (LFR), Robert Bosch-Straße 28, 63225 Langen, Tel: 06103 / 80430, lfr@baf.bund.de
4. Bei Flugverfahrensverstößen: Regine Barth, Fluglärmschutzbeauftragte des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum am Flughafen Frankfurt Main, 60549 Frankfurt, flsb@wirtschaft.hessen.de, Tel: 0611 - 815 2523/24 oder Fax: 0611 - 815 2598 https://wirtschaft.hessen.de/Verkehr/Luftverkehr/Organisation-Fluglaermschutz
Fraport und die DFS haben, wie Sie oben sehen können, Beschwerdeformulare, in die Sie Ihre Beschwerden direkt eintragen können. Auf unserer Gemeindehomepage werden wir diese Kontakte ebenfalls bereitstellen.
Ihre Claudia Lange