Bekanntmachung

VERKAUF VON ZWEI GRUNDSTÜCKEN 
ALTE KITA HAINPFAD


Gemarkung 1073 Erzhausen, Flur 1 
Flurstücke 470/4 (3.195 qm) und 966 (1.095 qm) 
Gesamtfläche: 4.161 qm 

Kaufinteressenten sollen neben einem Kaufpreisangebot auch das geplante Nutzungskonzept einreichen und den Zeithorizont für die geplante Umsetzung angeben. 

Bei den Grundstücken handelt es sich um ein, mit einer von der Gemeinde ehemals betriebenen Kindertagesstätte, bebautes Grundstück (470/4) und um eine unbebaute Ausgleichsfläche (966). Die Kita ist Mitte 2025 in einen Kitaneubau umgezogen. Das Kita-Gebäude steht leer, Mietverhältnisse oder Rechte Dritter bestehen nicht. 
Die Grundstücke liegen am nördlichen Ortsrand der Gemeinde Erzhausen und sind im Osten, Süden und Westen von Wohnbebauung umgeben. Im Norden befindet sich das Sport- und Freizeitgelände mit einer Gaststätte. Die Ausgleichsfläche liegt innerhalb des Bebauungsplans „Am Hainpfad und 2. Änderung Brühlweg“, die Kompensation wird innerhalb der Gemarkung auf gemeindeeigener Fläche erfolgen. Beide Flächen sollen zusammen mit einem 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan entwickelt werden. 

Über den Verkauf wird die Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung beschließen. 
Die Auswahl des Käufers erfolgt gemäß der nachstehenden Kriterien:  

Kaufpreis 30 % 
Bau- und Nutzungskonzept 30 % 
Umsetzungszeitraum 10 % 
Der vorhandene Baumbestand ist zu erhalten 10 % 
Referenzen des Käufers 10 % 
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit des Käufers 10 % 

Die beiden Flurstücke werden ausschließlich zusammen veräußert. 

Interessenten wenden sich bitte mit ihrem schriftlichen, aussagefähigen Angebot bis zum 15.12.2025 an die Gemeinde Erzhausen – Gemeindevorstand, Rodenseestraße 3, 64390 Erzhausen Für Rückfragen stehen Ihnen die Technische Verwaltung oder die Bürgermeisterin zur Verfügung.