Bekanntmachung

Kommunalwahl am 14. März 2021 hier:  Nachrücken der nächsten noch nicht berufenen Bewerber/innen


Gegen diese Feststellung kann jede/r Wahlberechtigte der Gemeinde Erzhausen gemäß den Bestimmungen des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) vom 07. März 2005 zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) in der jeweils geltenden Fassung binnen 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift der Gemeindewahlleiterin in Erzhausen, Gemeindeverwaltung (Rathaus), Rodenseestraße 3, Einspruch erheben.