Haushaltssatzung der Gemeinde Erzhausen für das Haushaltsjahr 2026
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Pos. 10+21) auf 21.509.939 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Pos. 19+22) auf 22.434.440 EUR
mit einem Saldo von -924.501 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge (Pos. 27) auf 2.451.810 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen (Pos. 28) auf 0 EUR
mit einem Saldo von 2.451.810 EUR
mit einem Überschuss von 1.527.309 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit (Pos. 19) auf -111.120 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 23) auf 3.284.380 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Pos. 28) auf 3.999.015 EUR
mit einem Saldo von -714.635 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Pos. 31) auf 800.000 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Pos. 32) auf 58.291 EUR
mit einem Saldo von 741.709 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres (Pos. 34) von 84.046 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 800.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer,
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 660 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 1.200 v.H.
c) für baureife unbebaute Grundstücke (Grundsteuer C) auf 6.000 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 400 v.H.
§ 6
Es gilt das von der Gemeindevertretung am 18.12.2025 beschlossene Haushaltssicherungskonzept.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 18.12.2025 beschlossene Stellenplan.
§ 8
- Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten
- für Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglicher Verpflichtungen zu leisten sind,
- im Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 25.000 € je Produkt (Budget) und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes,
- im Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 50.000 € je Produkt (Investition) und bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes
als unerheblich.
2. Beträge nach Ziffer 1 bis zur Höhe von 5.000 € werden von der Bürgermeisterin genehmigt; sie hat den Gemeindevorstand und die Gemeindevertretung quartalsweise davon in Kenntnis zu setzen.
Für Beträge über 5.000 € wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen oder Auszahlungen zu erteilen; er hat die Gemeindevertretung im Rahmen des regelmäßigen Berichts des Gemeindevorstandes für die Gemeindevertretung davon in Kenntnis zu setzen.
3.Der erhebliche Umfang bisher nicht veranschlagter oder zusätzlicher Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne von § 98 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 1 HGO wird auf 5 % der Aufwendungen des Ergebnishaushaltes und auf 5 % der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit des Finanzhaushaltes festgesetzt.
4. Der Wert für erhebliche Investitionen gemäß § 12 GemHVO wird auf 110.000 € festgesetzt.
5. Es gelten die der Haushaltssatzung beiliegenden Haushaltsvermerke.
Erzhausen, den 18.12.2025
Der Gemeindevorstand gez. Lange ( Bürgermeisterin )
Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Die vorstehende Haushaltsatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Der Haushaltsplan wird gemäß § 97 Absatz 4 HGO im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung mindestens bis zum Ende seiner Gültigkeit hier unter der Rubrik Rathaus & Bürger | Haushalt und Finanzen veröffentlicht.
Erzhausen, den 05.03.2026
Der Gemeindevorstand
gez. Lange (Bürgermeisterin)

