Bekanntmachung

Bauleitplanung der Gemeinde Erzhausen
hier: Bebauungsplan „Sportgelände“ – 2. Änderung

Bekanntmachung der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Erzhausen hat in ihrer Sitzung am 29.09.2025 den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans „Sportgelände“ sowie die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Hinweis zum Verfahren

Mit Bekanntmachung vom 06.05.2025 erfolgte bereits eine Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Diese fand im Zeitraum vom 08.05.2025 – 06.06.2025 statt. Das Verfahren der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Sportgelände“ wurde von einem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB in das Regelverfahren geändert. Der durch die Gemeindevertretung am 24.03.2025 beschlossene Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans (Planstand Dezember 2024) wird als Vorentwurf angesehen. Die bereits erfolgte Beteiligung vom 08.05.2025 bis 06.06.2025 wird als frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs.1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB angesehen.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „Sportgelände“ umfasst die im Ursprungsplan festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche auf dem Flurstück 185/5 (Flur 11, Gemarkung Erzhausen).

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes wird durch die zeichnerische Darstellung bestimmt.

Erfordernis und Ziel des Bebauungsplanes

Für das Plangebiet gilt der seit 1996 rechtskräftige Bebauungsplan „Sportgelände“. Mit dem Bebauungsplan wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines öffentlichen Sportgeländes mit Rasensportflächen, einer Tennisanlage, Sporthallen und weiteren Anlagen geschaffen.

Für die Tennisanlage wurde neben den Tennisplätzen und -anlagen auch ein Clubhaus vorgesehen. Dort befindet sich seit der Neu-Eröffnung 2020 neben den Clubräumlichkeiten auch eine Vereinsgastronomie des ansässigen Tennisvereins. Diese ist derzeit nur für Vereinsmitglieder und „Tennis-Gäste“ nutzbar.

Die bestehende Vereinsgastronomie hat sich mittlerweile auch bei „Nicht-Vereinsmitgliedern“ etabliert. Sie verzeichnet ganzjährig feste Buchungen und wird auch für außergastronomische Aktivitäten, wie Skat-Runden und Seniorentreffs genutzt. Darüber hinaus zieht die Vereinsgastronomie auch Erholungssuchende (Spaziergänger, Radfahrer, etc.) an.

Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans „Sportgelände“ ist es, die bestehende Vereinsgastronomie für die Öffentlichkeit und somit offiziell auch für „Nicht-Vereinsmitglieder“ zugänglich zu machen. Die bestehende Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche „Sportflächen einschl. Tennisanlagen“ steht dieser Nutzung derzeit entgegen. Um eine öffentlich genutzte Gastronomie planungsrechtlich zu sichern, soll eine Fläche mit besonderem Nutzungszweck „Schank- und Speisewirtschaft“ festgesetzt werden.

Die übrigen Bestandteile des Bebauungsplanes „Sportgelände“ bleiben unverändert.

Veröffentlichung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände“ mit Begründung wird in der Zeit von Montag, dem 03.11.2025 bis einschließlich Freitag, den 05.12.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Erzhausen unter folgendem Link https://www.erzhausen.de/wohnen-infrastruktur/infrastruktur/bauleitplanung/ veröffentlicht.

Die Unterlagen zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sportgelände“ liegen auch im Rathaus der Gemeinde Erzhausen, Rodenseestraße 3 in 64390 Erzhausen, im Flur des Bauamtes im 1. Stock, während der allgemeinen Dienststunden:

Montag                                                        von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Dienstag                                                      von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch                                                      geschlossen

Donnerstag und Freitag                              von 07:00 Uhr bis 11:30 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.

Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans beim Gemeindevorstand der Gemeinde Erzhausen schriftlich (bevorzugt per Mail technische.verwaltung@erzhausen.de) abgegeben oder mündlich zu Protokoll gebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit dieser Verarbeitung erklären Sie sich mit Abgabe der Stellungnahme einverstanden. Das Büro Planungsgruppe Darmstadt, Alicenstraße 23, 64293 Darmstadt ist mit der Auswertung der Stellungnahmen beauftragt. Sie willigen ein, dass die Gemeinde Erzhausen und das o.g. Büro Ihnen postalisch oder per Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie sind gemäß § 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, gegenüber der Gemeinde Erzhausen und dem o.g. Büro um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Erzhausen und dem o.g. Büro die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten Verlangen.


Umweltbezogene Informationen

Folgende Arten von umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und können während der Veröffentlichung eingesehen werden:

Umweltbericht mit allen gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu beschreibenden und zu bewertenden Inhalten als integrierter Bestandteil der Begründung

Im Entwurf des Umweltberichtes, erstellt von der Planungsgruppe Darmstadt mit Stand August 2025, werden u.a. der Bestand und die Auswirkungen der Planung bzgl. der Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt, Boden, Fläche, Wasser, Luft, Klima, Landschaftsbild, Kulturgüter und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen untersucht und bewertet. 

Art der vorhandenen Information

Urheber

Thematischer Bezug

2 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

Regierungspräsidium Darmstadt

Hinweise zur Regionalplanung

Hinweise der Abteilung Umwelt (keine Betroffenheit)

Kreis Groß-Gerau

Gewässer und Bodenschutz (Abwasserbeseitigung)

Umgang mit Niederschlagswasser

Lage innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes

Hinweise zum zu erwartenden Verkehr

Hinweise zum Löschwasserbedarf

Erzhausen, 31.10.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Erzhausen
Claudia Lange, Bürgermeisterin