Die Brut- und Setzzeit beginnt
Vom 1. März bis 30. September gilt die gesetzliche Schutzzeit für wildlebende Tiere. In diesem Zeitraum sind Rodungen sowie starke Rückschnitte von Hecken, Sträuchern und Gehölzen grundsätzlich unzulässig.
Zulässig bleiben jedoch Pflege- und Formschnitte, sofern keine brütenden Tiere gestört werden. Maßnahmen zur Gewährleistung der Wege- und Verkehrssicherheit oder zur Gefahrenabwehr sind selbstverständlich weiterhin erlaubt.
Die Gemeinde erinnert zudem an die Anleinpflicht für Hunde vom 1. März bis 30. Juni.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg oder beim Ordnungsamt der Gemeinde Erzhausen


