Bekanntmachung

Lärmaktionsplan Schienenlärm


Hierzu schalten wir erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de frei.

Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben Bürgerinnen und Bürger insgesamt etwa 11.000 gültige Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt wertet die Beiträge derzeit aus und wird die Auswertung mit der Veröffentlichung eines Lärmaktionsplan-Entwurfes abschließen. Dieser Entwurf wird passend zum Start der zweiten Beteiligungsphase am 20. November 2023 veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgt auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de und auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes unter www.eba.bund.de/lap. Bereits jetzt finden interessierte Bürgerinnen und Bürger auf der Beteiligungsplattform zusätzliche Informationen über die Teilnahme am Verfahren und zum weiteren Ablauf.

Um möglichst viele Menschen zu erreichen, bitten wir Sie, die Informationen zur Beteiligungsplattform und zum Beteiligungsverfahren innerhalb Ihres Netzwerkes weiterzuleiten. Falls noch nicht geschehen, freuen wir uns, wenn Sie einen Link zu unserer Beteiligungsplattform auf Ihrer Internetseite einstellen. Wir haben dort in einem Medienbereich eine Broschüre und Flyer zur freien Verwendung für Sie hinterlegt. Sie können diese unter www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich herunterladen und ausdrucken. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne auch Informationsmaterial postalisch zu. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Newsletter und Kontakt:

Auf unserer Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können Sie sich auch für unseren Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.

Fragen können Sie an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse senden: umgebungslaerm@eba.bund.de. Postalisch richten Sie Ihre Anfragen bitte unter dem Stichwort „Umgebungslärm“ an das Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, in 53175 Bonn.

Eisenbahn-Bundesamt
Referat 53: Umgebungslärmkartierung,
Lärmaktionsplanung und Geoinformation
Heinemannstraße 6
53175 Bonn

Tel.: +49228 9826-0
Fax: +49228 9826-9199
E-Mail: umgebungslaerm@eba.bund.de
Organisationspostfach: Ref53@eba.bund.de
Internetadresse: www.eisenbahn-bundesamt.de

Nähere Informationen zum Datenschutz finden Sie auf der Homepage des Eisenbahn-Bundesamtes

Erzhausen,

gez.
- Lange -
(Bürgermeisterin)