Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans "Die vier Morgen"


Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.

Die Geldleistungen werden fallig.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zustandigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei dem Vorstand der
Gemeinde Erzhausen, RodenseestraBe 3, 64390 Erzhausen, schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch
erhoben werden.

Erzhausen, den 10.03.2023
Claudia Lange
- Bürgermeisterin -