Bekanntmachung

Jahresabschluss Haushaltsjahr 2021

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO

Gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung wird der Beschluss der Gemeindevertretung vom 18. Mai 2026 über den Jahresabschluss und die Entlastung des Gemeindevorstandes hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Tagesordnungspunkt 13:

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO / Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2021
Drucksache VII/331

Teilbeschluss zu

a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO:

  1. Der Bericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 der Gemeinde Erzhausen wird zur Kenntnis genommen.
  2. Zum Jahresabschluss 2021 wird folgendes festgestellt:
    Zum Stichtag 31.12.2021 schließt das Haushaltsjahr mit einer Bilanzsumme von 33.854.365,52 €, einem Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von - 265.078,45 € und einem Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von + 8.346,11 € ab.
  3. Die Gemeindevertretung beschließt bezüglich des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2021 die Entlastung des Gemeindevorstands.

 

Teilbeschluss zu

b) Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2021:

  1. Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses 2021 (- 265.078,45 €) wird den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen. Zum 31.12.2021 bestehen im Vergleich zum Vorjahr unverändert Rücklagen (kumulierte) aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 742.531,09 €.
  2. Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2021 in Höhe von + 8.346,11 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Zum 31.12.2021 bestehen demnach (kumulierte) Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von + 549.786,07 €.

 

Erzhausen, den 26.05.2026
Der Gemeindevorstand
gez. Lange (Bürgermeisterin)

 

Betr.: Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021

Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht zum 31.12.2021 wird gemäß § 114 Absatz 2 HGO im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung mindestens für ein Jahr im Internet unter www.erzhausen.de unter der Rubrik Rathaus & Bürger | Haushalt und Finanzen veröffentlicht.

Erzhausen, den 26.05.2026

Der Gemeindevorstand