Jahresabschluss Haushaltsjahr 2021
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO
Gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung wird der Beschluss der Gemeindevertretung vom 18. Mai 2026 über den Jahresabschluss und die Entlastung des Gemeindevorstandes hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Tagesordnungspunkt 13:
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO / Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2021
Drucksache VII/331
Teilbeschluss zu
a) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO:
- Der Bericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 der Gemeinde Erzhausen wird zur Kenntnis genommen.
- Zum Jahresabschluss 2021 wird folgendes festgestellt:
Zum Stichtag 31.12.2021 schließt das Haushaltsjahr mit einer Bilanzsumme von 33.854.365,52 €, einem Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis von - 265.078,45 € und einem Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von + 8.346,11 € ab. - Die Gemeindevertretung beschließt bezüglich des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2021 die Entlastung des Gemeindevorstands.
Teilbeschluss zu
b) Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2021:
- Der Jahresfehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses 2021 (- 265.078,45 €) wird den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses entnommen. Zum 31.12.2021 bestehen im Vergleich zum Vorjahr unverändert Rücklagen (kumulierte) aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 742.531,09 €.
- Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses 2021 in Höhe von + 8.346,11 € wird den Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt. Zum 31.12.2021 bestehen demnach (kumulierte) Rücklagen aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von + 549.786,07 €.
Erzhausen, den 26.05.2026
Der Gemeindevorstand
gez. Lange (Bürgermeisterin)
Betr.: Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht zum 31.12.2021 wird gemäß § 114 Absatz 2 HGO im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung mindestens für ein Jahr im Internet unter www.erzhausen.de unter der Rubrik Rathaus & Bürger | Haushalt und Finanzen veröffentlicht.
Erzhausen, den 26.05.2026
Der Gemeindevorstand

