Bekanntmachung

Jahresabschluss Haushaltsjahr 2022

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO

Gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung wird der Beschluss der Gemeindevertretung vom 18. Mai 2026 über den Jahresabschluss und die Entlastung des Gemeindevorstandes hiermit öffentlich bekannt gemacht:

Tagesordnungspunkt 14:

Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 sowie Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO / Ergebnisverwendung Jahresabschluss 2022
Drucksache VII/332

  1. Der Bericht des Revisionsamtes des Landkreises Darmstadt-Dieburg über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2022 der Gemeinde Erzhausen wird zur Kenntnis genommen.
  2. Zum Jahresabschluss 2022 wird folgendes festgestellt:
    Zum Stichtag 31.12.2022 schließt das Haushaltsjahr mit einer Bilanzsumme von 34.202.321,55 €, einem Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis von + 1.072.257,79 € und einem Jahresüberschuss im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von + 15.592,12 € ab.
  3. Die Gemeindevertretung beschließt bezüglich des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2022 die Entlastung des Gemeindevorstands.


Erzhausen, den 26.05.2026

Der Gemeindevorstand
gez. Lange (Bürgermeisterin)

Betr.: Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022

Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht zum 31.12.2022 wird gemäß § 114 Absatz 2 HGO im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung mindestens für ein Jahr im Internet unter www.erzhausen.de unter der Rubrik Rathaus & Bürger | Haushalt und Finanzen veröffentlicht.

Erzhausen, den 26.05.2026
Der Gemeindevorstand
gez. Lange (Bürgermeisterin)