Jobverlust wegen Berufskrankheit?
Eine „beruflich verursachte“ Erkrankung der Wirbelsäule wird oft durch das Bewegen schwerer Lasten oder anderer andauernden Überlastungen der Wirbelsäule im Arbeitsleben verursacht. Bis Ende des Jahres 2020 wurde aber beispielsweise ein Bandscheibenvorfall in der Lendenwirbelsäule nur dann als Berufskrankheit anerkannt, wenn die Betroffenen gleichzeitig ihre bisherige berufliche Tätigkeit aufgaben (der sogenannte Unterlassungszwang). Damit wollte der Gesetzgeber die Betroffenen schützen. Mittlerweile hat sich der Blick auf die Situation verändert.
Selbstbestimmung statt Jobverlust
Heute wird der Selbstbestimmung der Beschäftigten mehr Wert beigemessen. Positive Erfahrungen mit anderen Berufskrankheiten zeigten den Berufsgenossenschaften und dem Gesetzgeber, dass ein Verbleib in der Berufstätigkeit gelingen kann. Eine grundlegende Unterstützung ist die Teilnahme an individuell zugeschnittenen Präventionsmaßnahmen. Als „Musterbeispiel“ gilt das Verfahren zur Behandlung schwerer entzündlicher Hauterkrankungen mit beruflichem Hintergrund. Dieses wurde bereits vor über 50 Jahren eingeführt und hat sich seitdem immer weiterentwickelt. Angesichts des Fachkräftemangels und der alternden Bevölkerung bekommt Individualprävention grundsätzlich auch eine sozialpolitische Bedeutung.
Ausblick
Mit Individualprävention trotz Wirbelsäulenerkrankung im Job zu bleiben ist das Ziel für die Betroffenen. Damit ist Umschulung oder vorzeitige Berentung anders als früher nur noch eine Option von mehreren. Wie die Berufsgenossenschaften berichten, sollen in den kommenden Jahren auch Präventionsangebote für Erkrankungen der Schulter- oder Kniegelenke folgen.
Sie sind auch betroffen? Die Inklusionsberatung im Fachdienst Soziales der Gemeindeverwaltung
Erzhausen steht Ihnen gerne bei Fragen zu dieser Thematik zur Verfügung

