Bebauungsplan „Sportgelände“
2. Änderung
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Sportgelände“ – 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan „Sportgelände“ – 2. Änderung kann einschließlich der Begründung und einer Zusammenfassenden Erklärung ab sofort im Rathaus der Gemeinde Erzhausen während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungsplan und die Zusammenfassende Erklärung einsehen und über ihre Inhalte Auskunft verlangen.
Der Bebauungsplan mit der Begründung und der Zusammenfassenden Erklärung kann auch im Internet unter URL: https://www.erzhausen.de/wohnen-infrastruktur/infrastruktur/bauleitplanung/ eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hingewiesen wird des Weiteren
- auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 - 42 BauGB, sowie
- auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.
Erzhausen, den 19.03.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Erzhausen
gez. Claudia Lange
(Bürgermeisterin)


