Personalausweis beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen.

    Wenn Sie 16 Jahre oder älter sind und keinen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 

    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde in der Stadt beziehungsweise Gemeinde stellen, wo Sie Ihre Hauptwohnung haben. Das ist in der Regel das Rathaus oder Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde jeder anderen Stadt oder Gemeinde beantragen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

    Alle ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweise verfügen automatisch über eine aktivierte Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich online gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden. Wenn Sie einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie eine Einmal-PIN, um eine selbstgewählte sechsstellige PIN setzen zu können. Danach können Sie den Online-Ausweis nutzen.

    Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf einem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

    Ihr Personalausweis wird ungültig, bevor die Geltungsdauer abläuft, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Foto nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein

    Ausnahme: Ändert sich nur Ihre Anschrift oder Ihre Körpergröße, wird Ihr Personalausweis dadurch nicht ungültig.

    In allen Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie mit Ihrem gültigen Personalausweis einreisen. Ein Reisepass ist nicht zwingend notwendig.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Erzhausen
    • Personalausweis, gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass und Geburtsurkunde   
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten           
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • digital vorliegende biometrische Lichtbilder (Ausgedruckte Lichtbilder sind nicht mehr zulässig)


    Information zur neuen gesetzlichen Regelung von Lichtbildern:

    Neuerungen ab dem 01.05.2025:
    aufgrund von Änderungen der Pass- und Personalausweisverordnung sowie weiterer Vorschriften, werden ab dem 01.05.2025 ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder bei Pass-und Personalausweisbehörden akzeptiert. Ausgedruckte Lichtbilder auf Papier sind ab Mai 2025 nicht mehr zulässig. Dies gilt demnach auch für die Pass- und Personalausweisbehörde der Gemeinde Erzhausen. Bürgerinnen und Bürger haben dann die Möglichkeit, die Lichtbilder entweder vor Ort, bei Beantragung von Dokumenten erstellen zu lassen oder weiterhin bei den ortsansässigen Fotografinnen und Fotografen. Ziel dieser Regelung ist es, höhere Sicherheitsstandards für deutsche Ausweisdokumente zu schaffen. 

    Wichtig: Wir weisen darauf hin, dass die Fertigung bei der Pass- und Personalausweisbehörde nicht garantiert werden kann. Insbesondere bei Babys und Kleinkindern kann es zu Schwierigkeiten kommen. Die Übermittlung der digitalen Lichtbilder erfolgt in jedem Fall gesichert über eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Cloud an die Pass- und Personalausweisbehörde. Bitte informieren Sie sich selbstständig, ob die von Ihnen gewünschte fotografierende Stelle an dieser zertifizierten Cloud-Anbindung angeschlossen ist und diesen Dienst anbietet. Sie erhalten sodann von der fotografierenden Stelle einen QR-Code, mit dem das Bild in der Pass- und Personalausweisbehörde Erzhausen abgerufen werden kann. Bundeseinheitlich ist für jedes in der Pass- und Personalausweisbehörde gefertigte Lichtbild eine Gebühr in Höhe von 6,00 €, zusätzlich zur Gebühr des jeweiligen Ausweisdokuments, festgelegt. Zur Fertigung dieser Lichtbilder in der Pass- und Personalausweisbehörde wird dann ein Self-Service-Terminal verwendet. Auch gib es die Möglichkeit die Lichtbilder direkt am Schalter von den Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern zu erstellen. Hierdurch wird beispielsweise auch ermöglicht Lichtbilder von Kleinkindern oder Babys zu fertigen. 

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Gemeinde Erzhausen

    Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument direkt nach Hause liefern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr. 

    Für den Direktversand benötigen Sie ein weiteres gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), um sich beim Empfang der Sendung zu identifizieren, da der alte Ausweis bei der Beantragung eingezogen und entwertet wird.

    Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich. 

    Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. 

    Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen. Die Gebühr für den Direktversand wird nicht zurückerstattet. 

    Wissenswertes bei Personalausweisen und eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich. Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden. 

    Der alte Reisepass / Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, da dies der Postzustelldienst nicht erledigen darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich. 

    Für Kinder ist ein Direktversand nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde abholen!

    Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werde, ist ein Direktversand nicht möglich.

    Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung nicht zugestellt werden und wird sie aus der Filiale auch nicht abgeholt wird sie immer an die Behörde Ihres Hauptwohnsitzes zurückgeschickt.

    Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst ausschließlich die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweise zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet er alte Ausweisdokumente

    Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden.

    Durch die notwendige Entwertung ihres alten Personalausweises bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis.

  • Anträge / Formulare